Hoheitliche Vermessungsaufgaben



Hoheitliche Vermessungen sind alle Vermessungsleistungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden und in das Liegenschaftskataster eingehen. Die Befugnis, Katastervermessungen auszuführen, ist in Brandenburg den Kataster- und Vermessungsbehörden und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren vorbehalten.

Die Einschränkung, hoheitliche Aufgaben nur durch bestimmte Institutionen ausführen zu lassen, stellt sicher, dass alle Liegenschaftsvermessungen von fachlich besonders qualifizierten Stellen oder Personen durchgeführt werden. Dies garantiert eine ordnungsgemäße Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters und bietet somit Rechtssicherheit für den Grundstückseigentümer. 

Hoheitliche Vermessungen werden benötigt, wenn ...

... Sie nur eine Teilfläche eines Flurstückes erworben haben - Teilungsvermessung
... die Grenzen des Grundstücks unklar bzw. strittig sind - Grenzermittlung
... die Grenzpunkte abhanden gekommen sind - Grenzwiederherstellung
... Sie eine Baugenehmigung benötigen - Amtlicher Lageplan
... Ihr neu errichtetes Gebäude in der amtlichen Flurkarte fehlt - Gebäudeeinmessung
... Sie ein neues Baugebiet parzellieren wollen - Sonderung
... Sie als Baulastträger einen neuen Verkehrsweg bauen und hierfür fremde Grundstücksteile benötigen - Vermessung von Verkehrs- und Gewässeranlagen

Eigenheim bauen / Bauherren

Für Ihr privates oder gewerbliches Bauvorhaben werden standardisierte Vermessungsleistungen benötigt. Erfahren Sie mehr ...

Grundstückseigentümer / -erwerber

Kennen Sie als Grundstückseigentümer oder Erwerber die exakte Lage Ihrer Grenzen? Hier erhalten Sie Informationen ...

Bewertung von Immobilien

Kennen Sie als Eigentümer oder Erwerber den Wert Ihrer (zukünfigen) Immobilie. Hier erfahren Sie mehr ...