Bodenordnung

Fehlendes Bauland ist heutzutage ein Kernproblem des Städtebaus. Den damit einhergehenden ökonomischen Nachteilen gilt es durch gezielte städtebauliche Planungen in den Kommunalverwaltungen entgegenzuwirken.

Häufig wird jedoch eine an den kommunalen Bedürfnissen ausgerichtete Bauleitplanung durch ungünstig geformte Grundstücke und starke Besitzsplitterung erschwert. In diesen Fällen lassen sich sinnvoll gestaltete Bebauungspläne und die erforderlichen Erschließungsstraßen nur durch gemeinsames Handeln mehrerer Grundstückseigentümer schaffen.

Führt die Kommune die diesbezüglichen Verhandlungen mit jedem einzelnen Betroffenen durch, entwickelt sich diese Vorgehensweise fast immer zu einem langwierigen, aufwändigen, kostenintensiven und konfliktbehafteten Prozess. Alternativ zu dem Verfahren der Einzelverhandlungen bietet sich die Bodenordnung in Form der Baulandumlegung an.

Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um eine Grundstücksordnungsmaßnahme zur Erschließung oder Neugestaltung bestimmter für die Bebauung vorgesehener Gebiete, durch die Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestalteter Grundstücke entstehen. Die Bodenordnung zielt dabei auf eine möglichst konfliktfreie Planung und Ordnung der Landnutzung ab.

In einem „Sammelverfahren“ erhält jeder beteiligte Grundstückseigentümer ein bebauungsfähiges Grundstück. Dafür trägt er entsprechend seinem Anteil an der Umlegungsfläche zu den öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen bei.

Vorteilhaft ist dieses Verfahren somit für alle Beteiligten. Dem öffentlichen Interesse ist durch die Realisierung der angestrebten städtebaulichen Ordnung gedient und den Grundstückseigentümern durch die Umgestaltung ihrer in vielen Fällen baulich nicht oder schlecht nutzbaren Grundstücke in meist besser nutzbare und damit verwertbare Grundstücke.

Die Bodenordnung beinhaltet die Veränderung von Grundstücksgrenzen und Eigentumsverhältnissen zur Realisierung von verbindlichen Planungen zur Wahrung bauordnungsrechtlicher Belange durch öffentlichrechtliche Verfahren. Ein weiteres wichtiges Ergebnis der Bodenordnung ist darüber hinaus ein aktueller Nachweis von Liegenschaften in den öffentlichen Büchern, insbesondere im Grundbuch und im Kataster und damit eine rechtssichere Dokumentation der Eigentumsverhältnisse.

In einfachen Fällen genügt auch eine vereinfachte Umlegung, z.B. zur Beseitigung von Überbauungen oder zur Begradigung von Grenzen zwischen Flurstücken, um die Bebauung mit Doppelhäusern zu ermöglichen.

Als Instrumente des Flächenmanagements und der Bodenordnung stehen den Verwaltungen folgende Verfahren zur Verfügung:

  • freiwillige Umlegung
  • gesetzliche Umlegung
  • vereinfachte Umlegung
  • städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
  • Flurbereinigung

Wir bieten Ihnen:

  • Beratung des Verfahrensträgers
  • Erarbeitung von Studien für die Bodenordnung mit Bestandsaufnahme, Bilanzierung der Umlegungsflächen, Feststellung der Ausgleichsleistungen und -flächen, Konzeptionierung zur Vorgehensweise beim Verfahren, Beratung und Begleitung bei der Einleitung und Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen
  • Betreuung und Koordination der gesamten Bodenordnungsmaßnahme
  • Vorbereitung sämtlicher Beschlüsse des Umlegungsausschusses

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