Vermessung von Verkehrs- und Gewässeranlagen
Diese Vermessung ist eine „Teilungsvermessung“ an trassenförmigen Objekten. Häufig wird hierbei die Regelung der Eigentumsverhältnisse an Verkehrs- und Gewässeranlagen durch Flurstücksbildung vorbereitet. Häufige Anwendungsgebiete sind Schlussvermessungen und Bildung von Flurstücken, die aufgrund der notwendigen Richtigstellung der Eigentumsverhältnisse an bereits öffentlich gewidmeten Flächen notwendig sind.
Höhe der Kosten
– Vermessungsgebührenordnung im Land Brandenburg
Wesentliche Einflussgrößen:
– Kategorie der Infrastrukturanlage
– anzurechende Grenzlänge
– Anzahl der neu entstehende Flurstücke
– Bodenwert
– Anzahl der Antragsflurstücke
Gern rechnen wir Ihnen die auf Sie zukommenden Gebühren vor der Beantragung aus (Hier geht es ganz einfach zur unverbindlichen Anfrage).