Vermessung von Verkehrs- und Gewässeranlagen

Diese Vermessung ist eine „Teilungsvermessung“ an trassenförmigen Objekten. Häufig wird hierbei die Regelung der Eigentumsverhältnisse an Verkehrs- und Gewässeranlagen durch Flurstücksbildung vorbereitet. Häufige Anwendungsgebiete sind Schlussvermessungen und Bildung von Flurstücken, die aufgrund der notwendigen Richtigstellung der Eigentumsverhältnisse an bereits öffentlich gewidmeten Flächen notwendig sind.

Höhe der Kosten

– Vermessungsgebührenordnung im Land Brandenburg

Wesentliche Einflussgrößen:

– Kategorie der Infrastrukturanlage
– anzurechende Grenzlänge
– Anzahl der neu entstehende Flurstücke
– Bodenwert
– Anzahl der Antragsflurstücke

Gern rechnen wir Ihnen die auf Sie zukommenden Gebühren vor der Beantragung aus (Hier geht es ganz einfach zur unverbindlichen Anfrage).

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