Absteckung gemäß §72 (9), Satz 1 Brandenburgische Bauordnung
Die Absteckung ist die Kennzeichnung der Lage und Höhe des geplanten Hauses vor Ort. Die bauausführende Firma benötigt diese Leistung, da die Topographie des Grundstückes in der Regel keine hinreichend genauen Merkmale zum Absetzen der Maße besitzt. Damit dient die Absteckung der Einhaltung der Baugenehmigung und letztendlich auch dem Nachbarfrieden. Um entsprechend der Baugenehmigung abstecken zu können, benötigt der Vermesser in Vorbereitung eine Kopie der Baugenehmigung.
Abgesteckt werden in der Regel die Hauptecken bzw. Hauptachsen des Hauses sowie ein Höhenpunkt. Die Hauptachsen sind beim Eigenheim in der Regel die 4 Außenkanten des aufsteigenden Außenmauerwerks. Bei größeren Projekten als Einfamilienhäusern, wie z.B. Werk- und Industriehallen, werden noch zusätzliche Achsen zur Verdichtung abgesteckt. Bei der Absteckung unterscheidet man, je nach Bauausführung, zwischen der Grobabsteckung und der Feinabsteckung.
Eine Grobabsteckung ist häufig nur bei größeren Bauvorhaben oder bei Häusern mit Keller erforderlich. Die Grobabsteckung benötigt der Tiefbauunternehmer ggf. vor dem Baubeginn zum Aushub der Baugrube. Durch diese Absteckung ist sichergestellt, dass der Erdaushub an der richtigen Stelle auf Ihrem Baugrundstück und lediglich im erforderlichen Umfang erfolgt.Die Grobabsteckung wird durch die Aushubarbeiten in der Regel zerstört und ist daher von den Genauigkeitsanforderungen nicht mit der eigentlichen Absteckung zur Bauausführung (Feinabsteckung) vergleichbar.
Die Feinabsteckung benötigt das bauausführende Unternehmen, um das Fundament Ihres Hauses bzw. die Bodenplatte lage- und höhengenau entsprechend der vorliegenden Baugenehmigung erstellen zu können. Natürlich wird die Feinabsteckung auch als Grundlage für den weiteren Hochbau verwendet. An die Feinabsteckung werden sehr hohe Genauigkeitsanforderungen gestellt. Dies resultiert insbesondere aus der Einhaltung der vorgegeben Zwangsmaße, Grenzabstände und sonstigen Bedingungen.
Die Absteckung gibt Ihnen die abschließende Sicherheit, dass die spätere örtliche Lage Ihres Hauses auch Ihrer Planung und damit Ihrer Genehmigung entspricht sowie die geforderten Abstände eingehalten werden. Sie sollte mindestens 3 Werktage vor dem Baubeginn durch Sie, Ihre Baufirma oder Ihren Architekten abgerufen werden. Die zeitnahe Übernahme der Hauptachsen durch die Baufirma stellt sicher, dass der Bau auch tatsächlich nach der Absteckung und somit nach der Genehmigung erfolgt.
Zum Abschluss noch einige Impressionen zum Thema aus unseren Projekten: