Vermessung für Bauherren
Für ein Bauvorhaben im Land Brandenburg benötigen private oder gewerbliche Bauherren im Regelfall folgende Vermessungsleistungen:
1. Amtlicher Lageplan (Bauantrag stellen)
Der Lageplan stellt die Ist-Situation Ihres Grundstückes sowie der näheren Umgebung dar. Er bildet damit zunächst die Planungsgrundlage für Ihren Architekten. Im Weiteren prüft die Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Landkreises u.a. mit dem amtlichen Lageplan, ob Ihr geplantes Traumhaus auch den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Der amtliche Lageplan somit ein wichtiger Bestandteil der Bauantragsunterlagen.
2. Absteckung (nach Erhalt der Baugenehmigung – vor Baubeginn)
Nach Vorliegen der Baugenehmigung kann mit dem Bau begonnen werden. Dazu muss die Lage und Höhe des bisher nur in der Planung auf dem Papier existierenden Bauvorhabens in der Örtlichkeit gekennzeichnet werden.
3. Schlusseinmessung (nach Fertigstellung Bodenplatte / Rohbau)
Die Schlusseinmessung besteht aus der Einmessungsbescheinigung (tatsächliche Lage und Höhe des begonnenen Bauwerkes werden mit der Baugenehmigung verglichen) und der Amtlichen Gebäudeeinmessung (Nachweis der Gebäude im Liegensschaftskataster – Flurkarte). Um die Kosten zu senken, sollten beide Messungen in einem gemeinsamen Termin gemessen werden.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die gewünschte Bauvermessung.
(Hier geht es ganz einfach zur unverbindlichen Anfrage).
Wenn Sie Fragen haben, scheuen Sie sich bitte nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Eine telefonische Beratung ist für uns selbstverständlich. Gern bieten wir Ihnen auch einen Termin in unserem Büro an.
Sofern Sie nicht ein komplettes Grundstück sondern nur eine Teilfläche erworben haben, benötigen Sie eine Teilungsvermessung. Diese ist dann die spezielle Voraussetzung für die spätere Eigentumsumschreibung im Grundbuch.