Einmessbescheinigung gemäß §72 (9), Satz 2 und 3 Brandenburgische Bauordnung
Um sicherzustellen, dass Ihr Haus in Übereinstimmung mit der Baugenehmigung errichtet wird, d.h. die festgelegte Grundfläche des Bauwerks und deren Höhenlage eingehalten werden, verlangt die Bauaufsichtsbehörde gemäß §72 Abs.9 S.2 der Brandenburgischen Bauordnung(BbgBO) zwingend die sogenannte Einmessbescheinigung. Demnach ist der Behörde binnen zwei Wochen nach Baubeginn die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage durch eine Einmessung nachzuweisen. Die Einmessungsbescheinigung ist durch einen Vermessungsingenieur zu erstellen.
Zur Erstellung der Einmessbescheinigung muss bei unterkellerten Gebäuden die Kellersohlefertiggestellt und die erste Steinreihe der aufgehenden Wände gesetzt worden sein. Bei Gebäuden ohne Keller ist es ausreichend, wenn die Bodenplatte errichtet worden ist und die Gebäudeecken erkennbar sind.
Die Einmessbescheinigung kontrolliert die auf der Grundlage der Absteckung begonnene Bauausführung des Hauses. Sie entfaltet im besonderen Maße eine Bauherrenschutzfunktion, da mögliche Abweichungen gegenüber der Genehmigung in einem sehr frühen Stadium erkannt und dokumentiert werden. Dadurch entfallen quälende Diskussionen und zum Teil sehr weitreichende Konsequenzen darüber, wie rechtsrelevante Abweichungen hätten vermieden werden können. Durch die Früherkennung von Abweichungen lassen sich in aller Regel immer vertretbare Lösungswege finden, auf welche Weise die aufgetretenen Probleme zu beseitigen sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns informieren müssen, sobald der entsprechende Bautenstand erreicht ist. Erst dann können die Arbeiten zur Erstellung der Einmessbescheinigung aufgenommen werden. Die Leistung sollte in der Regel 3 Werktage vor Beginn der Arbeiten zur Erstellung der Bescheinigung telefonisch abgerufen werden. Dadurch stellen Sie, auch zum eigenen Schutz, sicher, dass Ihnen die Einmessbescheinigung fristgerecht zur Verfügung steht.
Zum Abschluss noch einige Impressionen zum Thema aus unseren Projekten: