Amtlicher Lageplan
Ihr Architekt benötigt zunächst eine Planungsgrundlage (Amtlicher Lageplan), um Ihr Bauvorhaben an den bestehenden Gegebenheiten des Baugrundstücks optimal ausrichten bzw. anpassen zu können. Wichtige Daten sind die genaue Lage der Grundstücksgrenzen, die bereits auf dem Grundstück und in näherer Umgebung stehenden Häuser, vorhandene Zufahrten, Geländeformen (Höhen) und bestehende Rechte am Grundstück (bauplanungsrechtliche Vorgaben der Gemeinde, Baulasten des Landkreises, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte entsprechend dem Grundbuch etc.). All diese Informationen sind im amtlichen Lageplan enthalten. Wir stellen Ihrem Planer dieses Dokument gern digital zur Verfügung, um eine kostengünstige Weiterverarbeitung zu ermöglichen. Dazu haben sich in der Fachbranche die Dateiformate dwg und dxf etabliert. Zur einfachen Ansicht wird der Plan als pdf-Datei versendet.
Neben seiner Funktion als Planungsgrundlage bildet er auch einen Teil der Bauvorlageunterlagen, die der Bauaufsicht im Bauantragsverfahren einzureichen sind. Mit diesen Unterlagen prüft die Bauaufsicht die Zulässigkeit Ihrer Bauwünsche hinsichtlich öffentlich-rechtlichen Bestimmungen. Zu den Bauantragsunterlagen gehören drei weitere Pläne, die auf Grundlage des amtlichen Lageplanes erstellt werden:
– der objektbezogene Lageplan,
– ggf. der Außenanlagenplan und
– ggf. der Grundstücksentwässerungsplan.
Oftmals ist es sinnvoll, Angaben und Inhalte der verschiedenen Pläne im amtlichen Lageplan zusammenzuführen. Beispielweise können zusätzlich die geplanten baulichen Anlagen aus dem objektbezogenen Lageplan nachrichtlich als Eintragungen aufgenommen werden. So ermöglicht der Lageplan einen sinnvollen Gesamtüberblick über Ihr geplantes Bauvorhaben.
Daneben sind weitere Unterlagen zum Bauantrag durch Ihren Architekten einzureichen. Das sind z.B. Grundrisse und Schnitte des geplanten Hauses oder die Betriebsbeschreibung. Diese werden durch Ihren Architekt zusammenstellt. Mit der Gesamtheit der Unterlagen kann die Bauaufsicht die Zulässigkeit Ihrer Bauwünsche hinsichtlich öffentlich-rechtlichen Bestimmungen prüfen.
Art und Inhalt der Bauvorlagen sind in der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) vorgegeben:
§ 7 Amtlicher Lageplan/ Objektbezogener Lageplan
§ 8 Bauzeichnungen
§ 9 Baubeschreibung, Betriebsbeschreibung
§ 10 Standsicherheitsnachweis
Beispiel für einen Lageplan (zum Vergrößern bitte in die Zeichnung klicken):
Zum Abschluss noch einige Impressionen zum Thema aus unseren Projekten: