Teilung von Grundstücken (Teilungsvermessung)
Wird nur ein Teil eines Grundstücks erworben, verkauft oder soll das Grundstück unterschiedlich belastet werden, ist eine Teilung im Grundbuch erforderlich. Im Ergebnis entstehen selbstständige Grundstücke, die einen Eigentümerwechsel für eine Teilfläche ermöglichen.
Grundlage für die Teilung sind eigenständige Flurstücke im Liegenschaftskataster. Dabei wird zwischen einer Teilungsvermessung – Setzung von Grenzsteinen in der Örtlichkeit – und einer Sonderung – Bildung der neuen Grenzen am `Grünen Tisch` ohne örtliche Kennzeichnung – unterschieden.
Bei einer Teilungsvermessung werden zuerst die benötigten alten Grenzen in der Örtlichkeit überprüft. Sollte sich dabei herausstellen, dass beantragte und bereits bestehende Grenzpunkte in der Örtlichkeit fehlen, können diese auf Antrag wiederhergestellt werden. Danach werden die neuen Grenzen nach den Festlegungen des Kaufvertrages / den Vorgaben des (Noch-) Eigentümers oder Antragstellers unter Hinweis auf öffentlich-rechtliche Vorschriften gebildet und abgemarkt. Voraussetzung für die Bildung der neuen Grenzen ist, dass sich alle Beteiligten einigsind. Dabei sind die Brandenburgische Bauordnung, die mögliche Erschließung oder eventuelle Ortssatzungen (z. B. Bebauungspläne) mit Mindestgrößen von Flurstücken zu beachten. Der ÖbVI hilft Ihnen hier gern mit seiner Erfahrung.
Zum Abschluß der Vermessung muss ein Grenztermin abgehalten werden. Zu diesem Termin werden Eigentümer, betroffene Inhaber grundstücksgleicher Rechte und Grenznachbarn, an deren Grenzen Veränderungen eingetreten sind, eingeladen. In §16 des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes heißt es hierzu:
„(1) In einem Grenztermin ist den Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung unterrichten zu lassen und die zur Grenzfeststellung notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben.“
Wenn das Ergebnis der Vermessung anerkannt ist, wird es dem zuständigen Kataster- und Vermessungsamt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster übergeben. Nach der dortigen Übernahme können die neuen Grundbuchblätter angelegt werden und die Eigentümer wechseln.
Festlegung der Gebühren
– Vermessungsgebührenordnung im Land Brandenburg
Wesentliche Einflussgrößen:
– Bodenwert
– anzurechende Grenzlänge
– Anzahl der einzubringenden Abmarkungen
– Anzahl der Antragsflurstücke
– Anzahl der neu entstehenden Flurstücke
Gern rechnen wir Ihnen die auf Sie zukommenden Gebühren vor der Beantragung aus (Hier geht es ganz einfach zur unverbindlichen Anfrage).
Zum Abschluss noch einige Impressionen zum Thema aus unseren Projekten: